Zunftbruder werden

In eine Zunft kann jeder männliche und wohlbeleumdete Bürger der Stadt Basel aufgenommen werden, der da 18. Alterjahr zurückgelegt hat, nicht entmündigt ist und nicht bereits einer andern Zunft, ausgenommen die Akademische Zunft, angehört.

Liestal 2012

Die Aufnahmebedingungen

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand auf schriftliches Gesuch des Bewerbers hin, das an den Meister oder den Schreiber zu richten ist.

Für die Aufnahme ist eine Gebühr von höchstens Fr. 200.00 an die Zunftkasse zu entrichten; weitere finanzielle Leistungen dürfen für die Aufnahme nicht verlangt werden.

Anfragen per e-Mail an schreiber@ee-zunft-zu-kuerschnern.ch