Geschichtliches
Am 22. September 1226 hat Bischof Heinrich von Thun - ein Jahr nach der Urkunde über den Bau der Mittleren Rheinbrücke - den Stiftungsbrief der Kürschner ausgestellt. "Geschehen ist dies im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1226 am 10. Tag vor den Kalenden des Oktobers".
Mit diesem ältesten, bekannten und erhaltenen Zunfbrief auf dem Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft genehmigt der Bischof die "zu Ehren und Nutzen" unserer Stadt errichtete Ordnung, welche die Kürschner über den Betrieb ihres Handwerks errichtet haben. Sie beginnt umfassend so:
"Heinricht, von Gottes Gnaden, Bischof von Basel, allen Christgläubigen, welche den gegenwärtigen Brief sehen, auf immerdar. Es mögen alle wissen, dass wir mit dem Rat und der Zustimmung des Propstes Diethelm, des Dekans Conrad und unseres ganzen Kapitels, sowie der Dienstmannen unserer Kirche auf die Bitte der Basler Kürschner die von ihnen neulich in betreff ihres Handwerkes zu Nutz und Ehren unserer
Von Bedeutung bei der Erlangung des Zunftbriefes ist die Selbständigkeit, mit welcher die Kürschner vorgegangen sind. Sie haben ihre Regeln selbst erlassen, um dann erst vom Stadtherrn die gesetzliche Bestätigung einzuholen. Zweck dieser Ordnung war die Regelung der Rohstoffbeschaffung, des Warenabsatzes und des Marktverkehrs. Sie besassen das Recht des Vorkaufs an allen Pelzen und Fellen und das Monopol des Pelzhandels. Nur wer zünftig war, besass das Recht, in der Stadt als Kürschner zu arbeiten, zu kaufen und zu verkaufen. Wer nicht zünftig war, durfte das Handwerk nicht ausüben.
Auch Frauen, welche das Handwerk betrieben, mussten sich in die Zunft einkaufen. Denn bereits im Zunftbrief von 1226 steht geschrieben:
"Ausserdem ist zu wissen, dass in dieser Übereinkunft nicht nur die Männer, sondern auch die Frauen, die von jenem Handwerk sind, inbegriffen werden."
Der Zunftzwang hatte zum Zweck, "Fremde und Unfähige" aus zu schliessen. Bedingung für den Beitritt in die Zunft war die persönliche Freiheit, der Besitz des Bürgerrechtes war am Anfang nicht unabdingbare Voraussetzung.
Die Bezeichnung Kürschner lehnt an das mittelhochdeutsche Wort "Kürsen" an, welches so viel bedeutet wie "Pelzrock", ein Kleidungsstück, welches im Mittelalter ungeachtet des Standes - weltlich und geistlich - getragen wurde. Vor allem weissgefütterte graue Mäntel, welche mit Fuchspelz verbrämt waren, und andere pelzgefütterte Kleider gehörten in Basel in jeder Jahreszeit zum Alltag.
Wer sich keinen kostbaren Pelz leisten konnte, behalf sich mit Lamm- und Hasenfellen. Wer hingegen seinen Reichtum zeigen wollte und konnte, verhüllte sich in Hermelin, Marder oder Feh. Letzteres ist ein russisches Eichhorn mit blaugrauem oder schwarzgrauem Rücken, welches vor allem durch die hanseatische Kaufmannschaft in den Handel gelangte. Dieser zu allen Zeiten - auch heute noch - begehrte und viel verarbeitete Fehpelz wurde denn auch zum Sinnbild der Basler Kürschner. So erstaunt es nicht, dass dieser Pelz, auch wenn er oft mit dem Hermelin verwechselt wird, im Zunftwappen Eingang fand.
Bis ins 14. Jahrhundert wurdne die Kürschner auch als "Neyer" (Näher) bezeichnet. Und zwar deshalb, weil sie ursprünglich den Plezhandel nicht betrieben, sondern nur das Pelzwerk schnitten und nähten, welches dann von den Kaufleuten vertrieben wurde. Zünftig waren aber neben den Kürschnern, wie wir sie heute kennen, unter anderem auch sogennate Altwerker und Altgewänder. Sie übernahmen alte, gebrauchte, also getragene Kleider und Pelze, welche sie einen Monat lang unverändert zum Verkau anzubieten hatten, um die Kürschner durch ihren Handel nicht zu konkurrenzieren. Erst wenn sich innert Monatsfrist kein Abnehmer fand, durften sie Änderungen vornehmen. Im Grunde genommen also gehörten zu den Angehörigen der Kürschnerzunft auch die Vorgänger der heutigen Secondhand-Shops.
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