Geschichte Teil 2

Im Jahre 1260 ist die E. Zunft zu Schneidern entstanden. Selbst ausgewiesene Historiker stellen nur vage fest, dass wohl noch im 13. Jahrhundert die beiden Zünfte zu Kürschnern und zu Schneidern durch den Rat zu einer "gespaltenen" Zunft vereinigt wurden.

EE. Zunft zu Schneidern
Münster in Basel

Schon eine Urkunde im Jare 1349 erwähnt Schneider und Kürschner als vereinigt. In einem Ratsspruch des Jahres 1387 wird festgehalten, dass "Kürschner und Schneider schon länger als Menschengedenken eine gemeinsame Zunft gewesen sind". Nach Aussen, im Rat und für das Gemeinwohl waren die beiden Zünfte jeweils durch einen gemeinsamen Zunftmeister vertreten. Bei kriegerischen Aufgeboten zogen die beiden Zünfte zusammen unter einem Banner aus, auf dem die Wappen beider Teilzünfte, Pelzwerk und Schere, vereinigt waren. Ebenso wurde die Wachtpflicht von beiden ausgeübt. Sie umfasste den Ringmauerabschnitt von der Lyss bis zur Steinenschanze. Bei Feuersnot traten die Halbzünfte auch gemeinsam auf, wobei sie Wert darauf legten, dass sie je eine eigene Feuerspritze besassen.

Selbst kirchliche Pflichten wurden gemeinsam erfüllt, mit genauer Vorschrift der bei Prozessionen mitzuführenden Kerzen. Schliesslich waren die beiden Zünfte auch verantwortlich für die "Bekerzung" des grossen Leuchters im Münster. Den Ursprung fand dies für die Kürschner auch wieder imn Zunftbrief, in welchem die Bussen, welche für die Übertretung der Zunftordnung und die "Aufnahmegebühren" bezahlt werden: "zum Nutzen der Zunft verwendet werden, damit immer bei allen Festen ein in der Kirche von Basel hängender Kronleuchter mit Kerzen reichlich gefüllt sei (" ... ut semper in omnibus festivitatibus corona pendens in ecclesia Basiliensi cum candelis habundantius impleatur ... "), um zu Ehren und zum Preis des Allmächtigen Gottes, der heiligen Jungfrau Maria und aller Heiligen zur rechten Zeit angezündet zu werden.

In der ursprünglichen Rangordnung der Zünfte nahme die Kürschner und Schneider den neunten Rang ein. Schon bald aber waren die beiden Halbzünfte darüber zerstritten, welche von beiden den Zunftmeister stellen dürfe. Vielleicht haben sich die Kürschner in extensiver Auslegung auf ihren Zunftbrief von Bischof Heinrich besonnen: "Und ausserdem haben wir ihnen gegenwärtig einen Meister von ihrem Handwerk gegeben, und sollen ihnen auf ihre Bitte je nach Zeit und Ort einen Meister geben, unter dessen Meisterschaft sie arbeiten und sich regieren sollen." 1362 beschloss aber dann der Rat, dass die Zunftmeister jährlich alternierend von beiden Teilzünften gestellt werden und dass ein gemeinsamer Vorstand aus je drei Sechsern gebildet wird. Nach einem weiteren Streit begehrten die Scheider eine Trennung von den Kürschnern, der Rat lehnte jedaoch dieses Ansinnen im Jahre 1387 im Sinne der Kürschner ab. Nach weiteren Querelen zwischen den beiden Berufsständen kehrte mit der im Jahre 1416 erlassenen Zunftordnung endlich ein "leidlicher" Friede ein. Trotz aller Gemeinsamkeiten, welche die beiden Zünfte verband, waren beim Tode eines Zunftbruders nur die Mitbrüder der betreffenden Teilzunft zum Tragen der Totenbahre verpflichtet. So hatte auch jede ihre eigene und besondere Seelzunft, durch welche die entsprechenden Messen und Jahrzeiten für ihre verstorbenen Zunftangehörigen bestritten wurden.

Im Jahre 1353 erwarben die Kürschner für 415 florentinische Gulden den "Mannenhof". Zuvor hatten sie an der Sporergasse (Verbindung Eisengasse mit dem damaligen Marktplatz, der etwa halb so gross war wie heute) in der Liegenschaft "unter den Sporen" in Nachbarschaft zu den Wollwebern oder Grautüchern, zum Richthaus zum Pfauenberg und zu den Metzgern eine Zunftlaube betrieben.

Das Zunfthaus befand sich an der Gerbergasse - etwa gegenüber der Safranzunft - und in direkter Nachbarschaft zum Wirtshaus und zur Herberge zum Schnabel.

Es war nicht nur eine Stätte ernster Beratung und froher Geselligkeit, sondern im bescheidenen Erdgeschoss befand sich auch ein Verkaufslokal. Dort ware der gemeinsame Raum der zünftigen Genossen für den Verkauf Ihrer Pelzwaren. "Die Lokalität diente also in erster Linie gewerblichen Interessen als offizielle Verkaufsstätte, wo des Handwerks Meister sich gegenseitig unter den Augen hatten, keiner den andern überbieten konnte und der Käufer die gleiche Ware zur Auswahl beisammen fand." (Paul Kölner -Die Kürschnern-Zunft zu Basel, 1926).